Aktuelle Nachrichten für Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

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Veröffentlicht am 28.07.2025, 11:54 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert: Pflegereform – Mehr Flexibilität bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege 🛌

Zum 1. Juli wurden die bisher getrennten Mittel aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt.

Damit kann nunmehr ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 flexibel für die Dauer von bis zu acht Wochen im Jahr je nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden. Für die Verhinderungspflege entfällt die bisherige Voraussetzung einer Vorpflegezeit von sechs Monaten; sie kann somit ab Pflegegrad 2 sofort in Anspruch genommen werden. Ihre Leistungsdauer verlängert sich von sechs auf acht Wochen bzw. 56 Tage pro Jahr.

Durch diese Neuregelungen können Angehörige die Pflegeleistungen besser planen und nutzen. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab Pflegegrad 4 zusammengelegt.

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Veröffentlicht am 25.07.2025, 09:06 Uhr

Veröffentlicht von NB

🍎🍐🍊🍒 „Streuobst für alle!“ | Förderprogramm des Amts für Ländliche Entwicklung

Streuobstwiesen zählen mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den absoluten Hot-Spots der Artenvielfalt. Sie sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern tragen auch zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Förderung der Biodiversität bei.

Das Programm richtet sich an Kommunen, Verbände und Vereine, die aktiv, z. B. im Rahmen einer gemeinschaftlichen Pflanzaktion, zur Pflege und zum Ausbau des Streuobstbestands beitragen möchten. Bis 2035 sollen insg. 1 Mio. neue Bäume gepflanzt werden, auf öffentlichen wie auch privaten Flächen.

Bildquelle: Michael Ullwer, Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Alle Informationen finden Sie auf folgender Seite:

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Veröffentlicht am 11.07.2025, 10:58 Uhr

Veröffentlicht von JZ

👨‍🌾👩‍🌾 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert: Zusatzversorgung beantragen 📑

Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. [...]

Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2025 bezogen wurde. [...]

Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse unter Telefon 0561 785179-00 (Fax: 0561 7852179-49; E-Mail: info@zla.de).

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Veröffentlicht am 07.07.2025, 12:39 Uhr

Veröffentlicht von NB

🌱🚜 Pächter gesucht!

Flurstück Nr. 2169/1, Gem. Neustadt, Lage: Austraße, 2.989 m ² davon ca. 2.030 m² Acker

Der Einsatz des Herbizids Glyphosat ist verboten!
Die Pachtfläche darf ausschließlich vom Pächter bewirtschaftet werden.
Pachtbeginn ab sofort, Mindestpachtpreis 2,80 €/a, die Fläche ist rot markiert.

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit folgenden Angaben bis Freitag, den 25.08.2025 an die Stadt Neustadt, Referat 4, z. Hd. Frau Fröber/Frau Tischer, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg, zu richten:

- Pachtpreisgebot
- Vollerwerbs- oder Nebenerwerbslandwirt
- evtl. Nachweis Bio-Zertifizierung
- Erläuterung der Art der Bewirtschaftung hinsichtlich Naturschutz (Öko/Bio)

Veröffentlicht am 04.07.2025, 11:28 Uhr

Veröffentlicht von NB

❗️💧 Das Landratsamt informiert: Niedrigwasser

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser. Die Wasserführung liegt in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Manche Bäche und Flüsse führen so wenig Wasser wie noch nie zuvor.

Die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg weisen auf folgende Rechtslage hin:

Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen mit Niedrigwasser sind durch Gemeingebrauch, bzw. Eigentümer- und Anliegergebrauch, nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.

Bild: Djordje Ristic auf Pixabay

Lesen Sie hier weiter:

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Veröffentlicht am 23.06.2025, 11:40 Uhr

Veröffentlicht von JZ

ℹ️ Ein Information des SVLFG: Bis zu 28 Meter im „Blindflug“ 🚜📴

Traktorfahren mit Tempo 50 und auf dem Handy eine Nachricht lesen oder tippen? Wer dieses Risiko eingeht, legt binnen zwei Sekunden bis zu 28 Meter „im Blindflug“ zurück – eine tödliche Gefahr. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Unternehmen daher, das Thema in der Gefährdungsbeurteilung aufzugreifen. [...]

👇 Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier. 👇

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Veröffentlicht am 18.06.2025, 11:16 Uhr

Veröffentlicht von JZ

🧑‍🌾 Informationen für Landwirtinnen und Landwirte südlich Haarbrücken, Horb und Fürth am Berg 🐦

Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit 2018 betreibt die Ökologische Bildungsstätte Oberfranken in den Landkreisen Coburg,
Kronach und Lichtenfels erfolgreichen Rebhuhnschutz. In unserem aktuellen Projekt bleibt uns bis Mitte 2029 Zeit, diese Erfolge weiter auszubauen.

Das können wir nicht alleine erreichen. Stattdessen sind wir hier auf Ihre Unterstützung angewiesen. Das vorrangige Ziel ist es, die Bestrebungen zur Förderung der Art auf ein deutlich größeres Gebiet, ca. 400 ha, auszuweiten, sodass auch überregional ein stabiler und gut vernetzter Bestand entsteht, der lokale Verluste gut ausgleichen kann. [...]

*** Geben sie diese Information gerne an Landwirtinnen und Landwirte weiter, die den Kommunenfunk noch nicht abonniert haben.***

👇 Laden Sie hier den Informationsflyer herunter:

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