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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 04.05.2020, 08:46 Uhr

Veröffentlicht von NB

Corona-Pandemie in Bayern | Maßnahmen bis 10. Mai verlängert | Weitere Änderungen beschlossen (Stand: 28.04.2020)

Hier geht es zum Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28.04.2020:

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Veröffentlicht am 04.05.2020, 07:01 Uhr

Veröffentlicht von NB

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft: Geöffnete Betriebe, Einrichtungen und Ladengeschäfte (Stand: 01.05.2020)

Hier gelangen Sie zur aktuellen Positivliste:

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Veröffentlicht am 30.04.2020, 06:43 Uhr

Veröffentlicht von NB

Neustadter Rätselknacker 🧐💡 Video 2: Geheimschrift 💡🧐

Liebe Kinder,
das zweite Video ist online! 😃
Über den Link gelangt ihr zu „Video 2: Geheimschrift"

Euer Alex

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Veröffentlicht am 29.04.2020, 12:26 Uhr

Veröffentlicht von NB

🥕🥔 Bauernmarkt am 2. Mai findet statt! 🥕🥔 (Stand: 29.04.2020)

Am Samstag, 2. Mai 2020, findet von 08:00 - 13:00 Uhr wieder der Bauernmarkt auf dem Parkplatz an der Lindenstraße statt. Neben den üblichen Händlern gibt es diese Woche auch Gewürze und Spargel.

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Veröffentlicht am 29.04.2020, 11:01 Uhr

Veröffentlicht von NB

👰 🤵 Informationen zur Durchführung von Trauungen während der Corona-Pandemie (Stand: 29.04.2020)

Standesamtliche Trauungen stellen eine Amtshandlung dar und fallen somit nicht unter das Veranstaltungsverbot der Zweiten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Daher dürfen derzeit alle Personen an standesamtlichen Trauungen teilnehmen, die nach den rechtlichen Regularien für eine rechtswirksame Eheschließung zwingend erforderlich sind.

Nach derzeitigem Stand können deshalb standesamtliche Trauungen, die bereits angemeldet sind, nur im engsten, familiären Rahmen stattfinden. Falls Sie aus diesem Grund Ihre bereits festgelegte standesamtliche Trauung verschieben wollen, kommen wir Ihnen gerne entgegen.

Da das Rathaus derzeit noch für den Publikumsverkehr geschlossen ist, werden neue Anmeldungen für eine Eheschließung nur aus dringenden Gründen (z. B. Schwangerschaft, schwere Krankheit eines Verlobten) unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt.

Natürlich können sich entsprechend der aktuellen Lage jederzeit Änderungen ergeben.

Kontakt Standesamt: Tel. 81-130 /-131

Veröffentlicht am 29.04.2020, 09:36 Uhr

Veröffentlicht von NB

🎼 Terminverschiebung // Konzert „Tina - The Rock Legend" (Stand: 29.04.2020)

Das Konzert „Tina - The Rock Legend" in der Frankenhalle in Neustadt wurde verschoben auf den 13.03.2021 / 19:30 Uhr.

Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen und abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Corona-Situation.

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Veröffentlicht am 29.04.2020, 09:22 Uhr

Veröffentlicht von NB

🎼 Terminverschiebung // Konzert „FOREVER QUEEN 50 Jahre Queen" (Stand: 29.04.2020)

Das Konzert „1970-2020 | FOREVER QUEEN performed by QueenMania" in der Frankenhalle in Neustadt wurde verschoben auf den 03.10.2020 / 20:00 Uhr.

Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen und abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Corona-Situation.

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Veröffentlicht am 28.04.2020, 12:43 Uhr

Veröffentlicht von NB

Neustadter Rätselknacker: Es geht los! 🧐💡 Video 1: Unser gemeinsamer Start 💡🧐

Liebe Kinder aller Neustadter Grundschulen,
es ist soweit: Das erste Video ist online! 😃
Über den Link gelangt ihr zu „Video 1: Unser gemeinsamer Start" und könnt mit dem Rätselknacken loslegen!

Euer Alex

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Veröffentlicht am 28.04.2020, 10:01 Uhr

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Die StVO-Novelle tritt heute in Kraft! 🚗🚴🚦 Neue Vorschriften, höhere Bußgelder, mehr Schutz für Radfahrer (Stand: 28.04.2020)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter"

➡️ Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs
➡️ Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
➡️ Neue Regelungen für Bußgelder

Lesen Sie hier alle Details:

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Veröffentlicht am 28.04.2020, 08:31 Uhr

Veröffentlicht von NB

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg bleibt bis auf Weiteres für Besucherverkehr geschlossen (Stand: 27.04.2020)

Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg für den Besucherverkehr geschlossen. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurden und werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.

So können Zulassungsvorgänge z. B. per Post an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Dazu sind die Kennzeichenschilder und die über die Website zulassungsstelle-coburg.de einzusehenden Formulare und Unterlagen beizufügen.
Für eiligere Anliegen ist es zudem möglich, die Unterlagen in einen Briefkasten im Windfang im Eingangsbereich zu hinterlegen.

Nach der Bearbeitung werden die erledigten Vorgänge zusammen mit einer Rechnung versendet oder der Kunde telefonisch über die Möglichkeit der Abholung (ebenfalls ohne persönlichen Kontakt) verständigt.

Informationen zu benötigten Unterlagen und Antragsformulare erhalten Sie unter zulassungsstelle-coburg.de.

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Veröffentlicht am 28.04.2020, 07:19 Uhr

Veröffentlicht von NB

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft: Geöffnete Betriebe, Einrichtungen und Ladengeschäft (Stand: 27.04.2020)

1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?

2. Welche Einzelhandelsgeschäfte dürfen zusätzlich ab dem 27.04.2020 im Rahmen der 800-qm-Regelung öffnen und was haben diese Läden zusätzlich einzuhalten?

3. Was müssen alle Betreiber / Inhaber geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (siehe 1. und 2.) beachten?

4. Muss bei der Erbringung von Dienstleistungen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Dienstleister bestehen? Was müssen Dienstleister sonst beachten?

5. Dürfen verkaufte Fahrzeuge ausgeliefert werden?

6. Welche Betriebe und Einrichtungen dürfen eingeschränkt betrieben werden?

7. Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)?

Hier erhalten Sie die Antworten:

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Veröffentlicht am 27.04.2020, 13:31 Uhr

Veröffentlicht von NB

Der Bauhof informiert: Ab 8. Mai wieder Sperrmüll-Abholungen 🚚 (Stand: 27.04.2020)

News aus dem Bauhof:
Ab 08.05. wird wieder Sperrmüll abgefahren.
Anmeldungen sind ab sofort über den Bauhof Neustadt bei Coburg möglich.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll erhalten Sie hier:

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Veröffentlicht am 27.04.2020, 12:14 Uhr

Veröffentlicht von NB

Hier können Sie Masken aus Neustadt erwerben (Stand: 27.04.2020)

Maskenbörse Neustadt bei Coburg

Es gilt die Maskenpflicht in Bayern: In Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder – kombiniert mit dem nötigen Abstand – durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 verringern und andere schützen. Community-Masken sind laut Ministerpräsident Söder hierfür ausreichend.

Wir zeigen Ihnen hier, wer in Neustadt bei Coburg Masken vertreibt und wo Sie Behelfsmasken kaufen können.

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Veröffentlicht am 27.04.2020, 11:31 Uhr

Veröffentlicht von NB

An alle Kids: 🧐💡 Neustadt sucht die Rätselknacker 💡🧐 (Stand: 27.04.2020)

In den nächsten Wochen warten coole Experimente & knifflige Rätsel darauf, von euch gelöst zu werden! Alex Herr von der Jugendpflege ruft euch auf, Rätselknacker zu werden 😎

Ihr findet die Rätselvideos Ende April/Anfang Mai auf YouTube, Facebook und der Website der Stadt Neustadt. Euer Rätselheft könnt ihr über den Link unten ausdrucken oder euch von uns zuschicken lassen.

Wie findet ihr die Videos?
YouTube: Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg
Facebook: Juz am Schützenplatz
Internetseite Stadt Neustadt bei Coburg: siehe Link unten

Mitmachen geht ganz einfach:
Video anschauen – Fragen beantworten – in Eurem Rätselheft eintragen – uns, nach dem letzten Video, das Rätselheft zuschicken – fertig!

Euer Gewinn: ALLE Rätselknacker werden, sobald man sich wieder treffen darf, zum gemeinsamen Filmschauen in die Räumlichkeiten der Jugendpflege eingeladen, mit Popcorn und leckeren Getränken. Zudem wählt die Glücksfee per Zufall noch 10 Kinder aus, die von Alex ins Kino eingeladen werden.

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Veröffentlicht am 27.04.2020, 08:47 Uhr

Veröffentlicht von NB

Aktuelles aus der Stadtbücherei: Ab sofort bis auf Weiteres kostenfrei: E-Medien über Onleihe und Lieferservice für Bücher frei Haus. (Stand: 27.04.2020)

Damit niemand auf seinen Lesegenuss verzichten muss, gibt es ab sofort folgende Möglichkeiten, sich mit Lesestoff zu versorgen:

• Onleihe über das Portal www.e-medien-franken.de
Elektronische Bücher, Hörbücher, Zeitschriften u. Zeitungen sind rund um die Uhr via Download abrufbar, die erforderlichen Programme/Apps gibt’s kostenfrei im Netz. Das Angebot gilt für alle Personen mit gültigem Bibliotheksausweis. Für die Dauer der Büchereischließung stellen wir allen Interessierten Bibliotheksausweise zur Nutzung der E-Medien kostenlos und ohne großen bürokratischen Aufwand aus. Melden Sie sich einfach per Telefon: 81-136 oder Mail: stadtbuecherei@neustadt-bei-coburg.de.


• Frei-Haus-Lieferservice
Sie wählen die gewünschte Literatur unter www.neustadt-bei-coburg.de/stadtbuecherei aus und geben uns dies telefonisch/per Mail unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer durch. Jeweils dienstags werden die bestellten Bücher nach telefonischer Vorabsprache zu Ihnen geliefert und kontaktlos übergeben.

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Veröffentlicht am 24.04.2020, 07:35 Uhr

Veröffentlicht von NB

Absage der Sommer-Highlights – traurig, aber unumgänglich (Stand: 24.04.2020)

Um die Weiterverbreitung des Covid-19-Virus überall dort einzudämmen, wo dies möglich ist, wurden mit der zweiten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt.

Aus diesem Grund müssen schweren Herzens die Sommer-Highlights in Neustadt abgesagt werden. Folgende Veranstaltungen werden dieses Jahr leider nicht stattfinden:

Internationales Puppen-Festival Neustadt b. Coburg und Sonneberg
Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis
Familientag am und im Museum
Die große Spielzeug-Rallye im Freizeitpark
Swing im Park
Hundsfrasser Open Air
Neustadt-in-Europa-Treffen in Neustadt an der Aisch
Bandcontest der Jugendpflege
Rock im Bad
Classic im Bad
Neifeier
Kinderfest
Marktfest
Neustadter Hundstage

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Veröffentlicht am 22.04.2020, 12:02 Uhr

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Sie suchen Schutzausrüstung für Ihr Unternehmen? Sie stellen Schutzausrüstung her?

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ruft alle Hersteller und Anbieter von Mund-Nase-Schutz (nicht zertifiziert), Schutzschilden, Schutzwänden, Einwegkleidung und Desinfektionsmitteln zu einer Teilnahme an der Plattform www.plattform-corona-schutzprodukte.de auf.

Dazu vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Plattform bringt Anbieter und Nutzer aus der bayerischen Wirtschaft marktkonform zusammen und leistet so einen Beitrag zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens und Aufrechterhaltung des Erreichten."

Hersteller und Anbieter der genannten Produkte können sich auf der Plattform eintragen. Das Angebot der Plattform wird laufend um weitere Dienste ergänzt, u. a. mit der Möglichkeit, freie Produktionskapazitäten für die Herstellung entsprechender Produkte zu melden oder Kooperationspartner zu suchen.

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Veröffentlicht am 22.04.2020, 11:11 Uhr

Veröffentlicht von NB

FAQ Corona-Krise und Wirtschaft: Zur Betriebserlaubnis und Ausübung von Dienstleistungen (Stand: 21.04.2020)

1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?

2. Welche Einzelhandelsgeschäfte dürfen zusätzlich ab dem 27.04.2020 im Rahmen der 800-qm-Regelung öffnen und was haben diese Läden zusätzlich einzuhalten?

3. Was müssen alle Betreiber / Inhaber geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (siehe 1. und 2.) beachten?

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Veröffentlicht am 22.04.2020, 10:11 Uhr

Veröffentlicht von NB

Notbekanntmachung: Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 22.04.2020)

Notbekanntmachung:
Folgende Verordnung wird gemäß Art. 51 Abs. 4 Satz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bekannt gemacht; die Veröffentlichung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 LStVG erfolgt im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt:
Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 21. April 2020

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Veröffentlicht am 21.04.2020, 14:10 Uhr

Veröffentlicht von NB

Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 (2. BayIfSMV)

Folgende Verordnung wird gemäß Art. 51 Abs. 4 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) veröffentlicht; die Notbekanntmachung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 1 LStVG erfolgte am 16. April 2020 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2020 Nr. 205) im Internet in amtlich elektronischer Form.

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