Die neuesten Nachrichten von Neustadt b. Coburg
Veröffentlicht am 04.05.2020, 08:46 Uhr
Veröffentlicht von NB
Hier geht es zum Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28.04.2020:
Externen Link öffnenVeröffentlicht am 04.05.2020, 07:01 Uhr
Veröffentlicht von NB
Hier gelangen Sie zur aktuellen Positivliste:
Externen Link öffnenVeröffentlicht am 30.04.2020, 06:43 Uhr
Veröffentlicht von NB
Liebe Kinder,
das zweite Video ist online! 😃
Über den Link gelangt ihr zu „Video 2: Geheimschrift"
Euer Alex
Veröffentlicht am 29.04.2020, 12:26 Uhr
Veröffentlicht von NB
Am Samstag, 2. Mai 2020, findet von 08:00 - 13:00 Uhr wieder der Bauernmarkt auf dem Parkplatz an der Lindenstraße statt. Neben den üblichen Händlern gibt es diese Woche auch Gewürze und Spargel.
Veröffentlicht am 29.04.2020, 11:01 Uhr
Veröffentlicht von NB
Standesamtliche Trauungen stellen eine Amtshandlung dar und fallen somit nicht unter das Veranstaltungsverbot der Zweiten Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Daher dürfen derzeit alle Personen an standesamtlichen Trauungen teilnehmen, die nach den rechtlichen Regularien für eine rechtswirksame Eheschließung zwingend erforderlich sind.
Nach derzeitigem Stand können deshalb standesamtliche Trauungen, die bereits angemeldet sind, nur im engsten, familiären Rahmen stattfinden. Falls Sie aus diesem Grund Ihre bereits festgelegte standesamtliche Trauung verschieben wollen, kommen wir Ihnen gerne entgegen.
Da das Rathaus derzeit noch für den Publikumsverkehr geschlossen ist, werden neue Anmeldungen für eine Eheschließung nur aus dringenden Gründen (z. B. Schwangerschaft, schwere Krankheit eines Verlobten) unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
Natürlich können sich entsprechend der aktuellen Lage jederzeit Änderungen ergeben.
Kontakt Standesamt: Tel. 81-130 /-131
Veröffentlicht am 29.04.2020, 09:36 Uhr
Veröffentlicht von NB
Das Konzert „Tina - The Rock Legend" in der Frankenhalle in Neustadt wurde verschoben auf den 13.03.2021 / 19:30 Uhr.
Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen und abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Corona-Situation.
Veröffentlicht am 29.04.2020, 09:22 Uhr
Veröffentlicht von NB
Das Konzert „1970-2020 | FOREVER QUEEN performed by QueenMania" in der Frankenhalle in Neustadt wurde verschoben auf den 03.10.2020 / 20:00 Uhr.
Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen und abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Corona-Situation.
Veröffentlicht am 28.04.2020, 12:43 Uhr
Veröffentlicht von NB
Liebe Kinder aller Neustadter Grundschulen,
es ist soweit: Das erste Video ist online! 😃
Über den Link gelangt ihr zu „Video 1: Unser gemeinsamer Start" und könnt mit dem Rätselknacken loslegen!
Euer Alex
Veröffentlicht am 28.04.2020, 10:01 Uhr
Veröffentlicht von NB
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter"
➡️ Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs
➡️ Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge: Maßnahmen für saubere Mobilität
➡️ Neue Regelungen für Bußgelder
Lesen Sie hier alle Details:
Veröffentlicht am 28.04.2020, 08:31 Uhr
Veröffentlicht von NB
Seit Dienstag, 17. März 2020 ist zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg für den Besucherverkehr geschlossen. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurden und werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
So können Zulassungsvorgänge z. B. per Post an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Dazu sind die Kennzeichenschilder und die über die Website zulassungsstelle-coburg.de einzusehenden Formulare und Unterlagen beizufügen.
Für eiligere Anliegen ist es zudem möglich, die Unterlagen in einen Briefkasten im Windfang im Eingangsbereich zu hinterlegen.
Nach der Bearbeitung werden die erledigten Vorgänge zusammen mit einer Rechnung versendet oder der Kunde telefonisch über die Möglichkeit der Abholung (ebenfalls ohne persönlichen Kontakt) verständigt.
Informationen zu benötigten Unterlagen und Antragsformulare erhalten Sie unter zulassungsstelle-coburg.de.
Veröffentlicht am 28.04.2020, 07:19 Uhr
Veröffentlicht von NB
1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
2. Welche Einzelhandelsgeschäfte dürfen zusätzlich ab dem 27.04.2020 im Rahmen der 800-qm-Regelung öffnen und was haben diese Läden zusätzlich einzuhalten?
3. Was müssen alle Betreiber / Inhaber geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (siehe 1. und 2.) beachten?
4. Muss bei der Erbringung von Dienstleistungen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Dienstleister bestehen? Was müssen Dienstleister sonst beachten?
5. Dürfen verkaufte Fahrzeuge ausgeliefert werden?
6. Welche Betriebe und Einrichtungen dürfen eingeschränkt betrieben werden?
7. Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)?
Hier erhalten Sie die Antworten:
Veröffentlicht am 27.04.2020, 13:31 Uhr
Veröffentlicht von NB
News aus dem Bauhof:
Ab 08.05. wird wieder Sperrmüll abgefahren.
Anmeldungen sind ab sofort über den Bauhof Neustadt bei Coburg möglich.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll erhalten Sie hier:
Veröffentlicht am 27.04.2020, 12:14 Uhr
Veröffentlicht von NB
Maskenbörse Neustadt bei Coburg
Es gilt die Maskenpflicht in Bayern: In Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder – kombiniert mit dem nötigen Abstand – durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 verringern und andere schützen. Community-Masken sind laut Ministerpräsident Söder hierfür ausreichend.
Wir zeigen Ihnen hier, wer in Neustadt bei Coburg Masken vertreibt und wo Sie Behelfsmasken kaufen können.
Veröffentlicht am 27.04.2020, 11:31 Uhr
Veröffentlicht von NB
In den nächsten Wochen warten coole Experimente & knifflige Rätsel darauf, von euch gelöst zu werden! Alex Herr von der Jugendpflege ruft euch auf, Rätselknacker zu werden 😎
Ihr findet die Rätselvideos Ende April/Anfang Mai auf YouTube, Facebook und der Website der Stadt Neustadt. Euer Rätselheft könnt ihr über den Link unten ausdrucken oder euch von uns zuschicken lassen.
Wie findet ihr die Videos?
YouTube: Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg
Facebook: Juz am Schützenplatz
Internetseite Stadt Neustadt bei Coburg: siehe Link unten
Mitmachen geht ganz einfach:
Video anschauen – Fragen beantworten – in Eurem Rätselheft eintragen – uns, nach dem letzten Video, das Rätselheft zuschicken – fertig!
Euer Gewinn: ALLE Rätselknacker werden, sobald man sich wieder treffen darf, zum gemeinsamen Filmschauen in die Räumlichkeiten der Jugendpflege eingeladen, mit Popcorn und leckeren Getränken. Zudem wählt die Glücksfee per Zufall noch 10 Kinder aus, die von Alex ins Kino eingeladen werden.
Veröffentlicht am 27.04.2020, 08:47 Uhr
Veröffentlicht von NB
Damit niemand auf seinen Lesegenuss verzichten muss, gibt es ab sofort folgende Möglichkeiten, sich mit Lesestoff zu versorgen:
• Onleihe über das Portal www.e-medien-franken.de
Elektronische Bücher, Hörbücher, Zeitschriften u. Zeitungen sind rund um die Uhr via Download abrufbar, die erforderlichen Programme/Apps gibt’s kostenfrei im Netz. Das Angebot gilt für alle Personen mit gültigem Bibliotheksausweis. Für die Dauer der Büchereischließung stellen wir allen Interessierten Bibliotheksausweise zur Nutzung der E-Medien kostenlos und ohne großen bürokratischen Aufwand aus. Melden Sie sich einfach per Telefon: 81-136 oder Mail: stadtbuecherei@neustadt-bei-coburg.de.
• Frei-Haus-Lieferservice
Sie wählen die gewünschte Literatur unter www.neustadt-bei-coburg.de/stadtbuecherei aus und geben uns dies telefonisch/per Mail unter Nennung von Namen, Anschrift und Telefonnummer durch. Jeweils dienstags werden die bestellten Bücher nach telefonischer Vorabsprache zu Ihnen geliefert und kontaktlos übergeben.
Veröffentlicht am 24.04.2020, 07:35 Uhr
Veröffentlicht von NB
Um die Weiterverbreitung des Covid-19-Virus überall dort einzudämmen, wo dies möglich ist, wurden mit der zweiten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt.
Aus diesem Grund müssen schweren Herzens die Sommer-Highlights in Neustadt abgesagt werden. Folgende Veranstaltungen werden dieses Jahr leider nicht stattfinden:
Internationales Puppen-Festival Neustadt b. Coburg und Sonneberg
Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis
Familientag am und im Museum
Die große Spielzeug-Rallye im Freizeitpark
Swing im Park
Hundsfrasser Open Air
Neustadt-in-Europa-Treffen in Neustadt an der Aisch
Bandcontest der Jugendpflege
Rock im Bad
Classic im Bad
Neifeier
Kinderfest
Marktfest
Neustadter Hundstage
Veröffentlicht am 22.04.2020, 12:02 Uhr
Veröffentlicht von NB
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ruft alle Hersteller und Anbieter von Mund-Nase-Schutz (nicht zertifiziert), Schutzschilden, Schutzwänden, Einwegkleidung und Desinfektionsmitteln zu einer Teilnahme an der Plattform www.plattform-corona-schutzprodukte.de auf.
Dazu vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Plattform bringt Anbieter und Nutzer aus der bayerischen Wirtschaft marktkonform zusammen und leistet so einen Beitrag zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens und Aufrechterhaltung des Erreichten."
Hersteller und Anbieter der genannten Produkte können sich auf der Plattform eintragen. Das Angebot der Plattform wird laufend um weitere Dienste ergänzt, u. a. mit der Möglichkeit, freie Produktionskapazitäten für die Herstellung entsprechender Produkte zu melden oder Kooperationspartner zu suchen.
Veröffentlicht am 22.04.2020, 11:11 Uhr
Veröffentlicht von NB
1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
2. Welche Einzelhandelsgeschäfte dürfen zusätzlich ab dem 27.04.2020 im Rahmen der 800-qm-Regelung öffnen und was haben diese Läden zusätzlich einzuhalten?
3. Was müssen alle Betreiber / Inhaber geöffneter Einzelhandelsgeschäfte (siehe 1. und 2.) beachten?
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Veröffentlicht am 22.04.2020, 10:11 Uhr
Veröffentlicht von NB
Notbekanntmachung:
Folgende Verordnung wird gemäß Art. 51 Abs. 4 Satz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bekannt gemacht; die Veröffentlichung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 LStVG erfolgt im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt:
Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 21. April 2020
Veröffentlicht am 21.04.2020, 14:10 Uhr
Veröffentlicht von NB
Folgende Verordnung wird gemäß Art. 51 Abs. 4 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) veröffentlicht; die Notbekanntmachung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 1 LStVG erfolgte am 16. April 2020 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2020 Nr. 205) im Internet in amtlich elektronischer Form.
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