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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 30.05.2021, 08:32 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert: Damit ein Zeckenstich nicht krank macht

Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen.

👇 Lesen Sie hier die vollständige Mitteilung.

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Veröffentlicht am 29.05.2021, 13:16 Uhr

Veröffentlicht von JZ

🏊‍♀️ Die Volkshochschule Coburg Stadt und Land sucht Kursleiter/innen für Baby-, Kleinkinder- und Kinderschwimmkurse sowie Aqua-Fitness-Kurse für Neustadt und Rödental. 🏊‍♀️

Wir suchen Sie als Kursleiter/in für Schwimmkurse für die Außenstelle Neustadt und/oder Rödental

Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation im Bereich Schwimmen sowie Erfahrung und Spaß am Anleiten und Unterrichten.

Interesse?
Weitere Informationen bei
vhs-Außenstellenleiterin Katja Werner.
Telefon: 09568 811-45
E-Mail: Katja.Werner@vhs-coburg.de
www.dozent-coburg.de

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Veröffentlicht am 27.05.2021, 10:37 Uhr

Veröffentlicht von JZ

"Engagiert für Neustadt": Mitteilungsblatt der Stadt Neustadt b. Coburg, Ausgabe Juni 2021

Wir stellen wir Ihnen das Mitteilungsblatt "Engagiert für Neustadt" der Stadt Neustadt b. Coburg monatsaktuell als Download zur Verfügung.

Informieren Sie sich über das aktuelle Stadtgeschehen, aktuelle Meldungen und Bekanntmachungen aus dem Rathaus, aktuelle Bauprojekte, Historisches und Kulturelles, Meldungen und Termine in Neustadt und aus dem Landkreis. In jeder Ausgabe haben Sie außerdem die Möglichkeit, am Gewinnspiel "Wer weiß es?" teilzunehmen.

Dank unseres Online-Angebotes haben Sie nicht nur die Möglichkeit, die jeweils neueste Veröffentlichung herunterzuladen, Sie können auch in Ausgaben früherer Jahrgänge stöbern.

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Veröffentlicht am 27.05.2021, 06:04 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Stufenplan mit den jeweils gültigen Corona-Vorgaben für den Landkreis Coburg nach Bund-Länder-Beschlüssen, Stand: 27.05.2021

Laden Sie hier den aktuell geltenden Stufenplan herunter.

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Veröffentlicht am 26.05.2021, 07:00 Uhr

Veröffentlicht von NB

⚠️ Der nächste Termin für die Problemmüllsammlung in Neustadt ist der 26.06.2021 von 09:00 bis 12:00 Uhr auf dem Parkplatz (Verkehrsübungsplatz) Coburger Straße ⚠️

Die Sammlung ist nicht auf die Bewohner der jeweiligen Stadt beschränkt, es können alle Sammelstellen in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach und Coburg angefahren werden.

Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen bis 60 kg/60 l abgegeben werden, bis zu dieser Menge ist die Abgabe kostenlos; darüber hinausgehende Mengen können kostenpflichtig bei den Sammlungen für Kleingewerbe abgegeben werden.

Nicht angenommen werden: Altfreifen, Asbest, Munition, Feuerwerkskörper, ausgehärtete Farben und Lacke, Glasflaschen, leere Dosen und Behälter, Kunststoffverpackungen.

Coronabedingte Schutzmaßnahmen bei der Anlieferung:
◾️ Die Zufahrt erfolgt nur aus einer Richtung, es muss mit dem Fahrzeug bis zum Sammelpunkt vorgefahren werden.
◾️ Sofern zum Termin an öffentlichen Plätzen oder bestimmten Bereichen FFP2-Masken vorgeschrieben sind, sind diese auch an den Sammelstellen zu tragen.
◾️ Ausreichender Mindestabstand ist einzuhalten.
◾️ Hilfe bei der Entladung durch das Personal ist nicht möglich.

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Veröffentlicht am 26.05.2021, 05:37 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Marktplatzneugestaltung | Wasser auf dem Marktplatz

Die Arbeiten am Marktplatz sind weiterhin in vollem Gange und der geplanten Fertigstellung.Ende des Jahres 2021 steht gegenwärtig nichts entgegen. Einige Bereiche des Platzes werden bereits Ende Juni ihr endgültiges Erscheinungsbild haben. Dazu zählt der östliche Platzbereich mit dem Parkplatz und den neu gepflanzten Silberlinden. Auch der westliche Marktplatzbereich wird bereits bis Ende Juni für Fußgänger wieder vollständig begehbar sein. Lediglich der Kirchhang bleibt zunächst als Baustelle bestehen, verwandelt sich dabei aber in einen sehr attraktiven Aufenthaltsbereich.

👇 Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag:

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Veröffentlicht am 25.05.2021, 09:22 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Das Landratsamt Coburg informiert:

Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Coronavirus | Amtliche Bekanntmachungen | Stand: 25.05.2021

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Veröffentlicht am 23.05.2021, 08:02 Uhr

Veröffentlicht von NB

🕊🌺 SCHÖNE PFINGSTEN 🌺🕊

Die Stadt Neustadt b. Coburg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern
🌸 FROHE PFINGSTEN UND SCHÖNE, ERHOLSAME FEIERTAGE! 🌸

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Veröffentlicht am 21.05.2021, 13:35 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Abfallentsorgung in der Stadt Neustadt b. Coburg an Fronleichnam (03.06.2021)

Änderung der Abfuhrzeiten anlässlich des Feiertages Fronleichnam 03.06.2021:

Bezirke A, B, C, D keine Änderung
(normale Entsorgung Montag - Mittwoch)

Bezirk E grüne Tonne - Mittwoch, 02.06.2021
(normale Entsorgung Donnerstag)

Bitte achten Sie darauf, dass an den Abfuhrtagen die Müllgefäße bis spätestens 06:00 Uhr morgens zur Entleerung bereitstehen.

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Veröffentlicht am 21.05.2021, 05:28 Uhr

Veröffentlicht von NB

Bund startet Härtefallhilfen 💶💶

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen im besonderen Einzelfall, wenn sie infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen und Selbstständige, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes und der Länder nicht greifen.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Weitere Informationen hier:

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Veröffentlicht am 20.05.2021, 09:37 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Halbseitige Sperrung eines Teilstückes der Lindenstraße

Vom 25.05.2021 bis spätestens 04.06.2021wird die Lindenstraße (Teilstück zwischen Marienstraße und Bahnhofsstraße) halbseitig gesperrt.

Die Verkehrsführung in Richtung Sonneberg wird nicht geändert, aber als Einbahnstraße ausgeführt.

Von Sonneberg kommend wird über die Bahnhofstraße umgeleitet. Grund hierfür ist ein anfallender Bodenaustausch in der Grünanlage, sowie einige Straßenwartungsarbeiten.

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Veröffentlicht am 19.05.2021, 12:58 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ab 25.05.2021 ab einem Inzidenzwert von unter 165

Liebe Eltern,

ab Dienstag, 25.05.2021, dürfen die Vorschulkinder wieder in die KiTas und Tagespflegen kommen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 165 ist.

Alle anderen Kinder dürfen dann nach den Pfingstferien ab 7. Juni 2021 wieder KiTas und Tagespflegen besuchen. Voraussetzung ist auch hier, eine 7-Tage-Inzidenz von unter 165.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre Kitas und Tagespflegen.

Zum Thema Selbsttests für Kita-Kinder werden wir Sie informieren, sobald uns detaillierte Informationen vom Staatsministerium vorliegen.

Aus dem Newsletter vom 18.05.2021 vom Bayer. Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales können Sie weitere Einzelheiten ersehen.

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Veröffentlicht am 19.05.2021, 08:27 Uhr

Veröffentlicht von NB

🚮 Allgemeine Informationen zur Mülltrennung | Abfall & Wertstoffe

🟩​ Grüne Tonne: Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Schulhefte, Briefumschläge, Schreibpapier, Papiertüten, Bücher, Kartons (zerkleinert)

⬛️ Graue Tonne: Restmüll wie Kehricht, Asche (abgekühlt!), Einstreu (z. B. Katzenstreu),
eingetrocknete Wandfarben, Musik-/Videokassetten, Zigarettenkippen,
Staubsaugerbeutel, Gummi, verschmutztes Styropor, Tapetenreste,
Hygieneartikel

🟨 Gelbe Tonne: Becher u. Flaschen aus Kunststoff (z. B. Margarine, Joghurt, Spülmittel usw.), Saft- u. Milchtüten, geschäumte Verpackungen (z. B. Obstschalen), Folien, Beutel, Tüten, Verpackungen u. Schalen aus Alu, Metalldosen, Verschlüsse von Gläsern u. Flaschen, Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee)

♻️ Wertstoffhof: Altkleider, Altschuhe, Altmetall, Schrott, Glas, Dosen, Korken, Elektrogeräte (Altkühlgeräte im Bauhof abgeben!), Batterien, Küchenfett, Styropor (frei von Verschmutzungen)

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Veröffentlicht am 19.05.2021, 07:32 Uhr

Veröffentlicht von NB

🚴 STADTRADELN 2021 🚴 vom 19.06. bis 09.07.2021

Beim STADTRADELN geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob jemand bereits jeden Tag fährt oder eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn der Weg sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre.

Die Aktion ist kombinierbar mit: „Mit dem Rad zur Arbeit“ von AOK und ADFC. Damit auch Arbeitnehmer/innen, die aktuell überwiegend im Homeoffice tätig sind, teilnehmen können, zählen auch Wege rund ums Homeoffice.

Die Kommunen im Landkreis Coburg können einen Radständer im Wert von ca. 1.000 Euro gewinnen. Hierzu muss im Teamnamen die Kommune ersichtlich sein. Am Ende des Zeitraums wird die Kommune mit den meisten Kilometern pro Einwohner mit dem Radständer belohnt.

Klimaschutz und persönliche Gesundheit, beides wird durchs Radfahren gefördert. Machen Sie mit!

Unter folgendem Link ist die Registrierung eines eigenen Teams oder im offenen Team des Landkreises möglich:

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Veröffentlicht am 18.05.2021, 13:35 Uhr

Veröffentlicht von NB

Information für Vereine zum Thema „Rechnung Bundesanzeiger-Verlag / Transparenzregister" 💶

Der Bund hat in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz das Transparenzregister im Jahr 2017 aufgebaut. Der Bundesanzeiger Verlag ist mit dessen Führung beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt.

Zurzeit versendet der Bundesanzeiger Verlag rückwirkend für die letzten 3 Jahre Gebührenforderungen an Vereine. Diese Gebührenforderung des Bundesanzeiger Verlags ist rechtmäßig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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Veröffentlicht am 17.05.2021, 10:34 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Allgemeinverfügung des Landkreises Coburg zur Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689

(...)
Allgemeinverfügung
I.
1. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) ist ab dem 15.05.2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Coburg verboten.
2. Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn
a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und
b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.
3. In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Coburg dürfen ab dem 15.05.2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.
Vollständige Meldung:

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Veröffentlicht am 17.05.2021, 09:22 Uhr

Veröffentlicht von NB

Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021

Informationen zu weiteren Öffnungsschritten (§ 27 12. BayIfSMV) ab 21. Mai 2021 bei Inzidenz unter 100:

◾️ Übernachtungsangebote gewerblicher/entgeltlicher Unterkünfte, von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken
◾️ für Übernachtungsgäste zulässig sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote (mit Testnachweis)
◾️ Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen (mit Testnachweis)
◾️ musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist

Lesen Sie hier im Detail:

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Veröffentlicht am 17.05.2021, 07:03 Uhr

Veröffentlicht von JZ

Entfalte Dein Talent! Ausbildungsstellen 2022 bei der Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg

Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst - vielfältig & zukunftssicher.

Zum Ausbildungsstart 2022 suchen wir:

👉 Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)
👉 SPS - Praktikanten (m/w/d)
👉 Berufspraktikanten im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d)
👉 Gärtner im Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
👉 Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
👉 Straßenwärter (m/w/d)

Deine Bewerbung richtest Du bitte an:

Stadtverwaltung Neustadt b. Coburg
Personalverwaltung
Frau Constanze Röblitz
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b. Coburg

Für Fragen rund um das Thema Ausbildung bei der Stadt Neustadt steht Dir Frau Röblitz gerne zur Verfügung!
Telefon: 09568 81-119
E-Mail: Constanze.Roeblitz@neustadt-bei-coburg.de

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Veröffentlicht am 14.05.2021, 18:41 Uhr

Veröffentlicht von JZ

JOHNSON & JOHNSON-Impfung Anmeldung

Stadt und Landkreis Coburg erhalten ein Sonderkontingent Johnson & Johnson-Impfstoff von insgesamt 3200 Dosen.

Um eine Impfung aus diesem Sonderkontingent zu erhalten, können Sie sich hier anmelden: https://www.landkreis-coburg.de/formulare/form/provide/130/

Zusätzlich muss, soweit noch nicht geschehen, Ihre Online-Registrierung im Bayerischen Impfportal BayIMCO erfolgen: https://impfzentren.bayern
Eine Terminvergabe über dieses System ist leider nicht möglich.

Nach Registrierung über das Online- Formular erhalten Sie einen Anruf zur Terminvereinbarung, solange freie Termine vorhanden sind.

Wer keine Möglichkeit zur Online-Registrierung hat, kann ab Montag, 17. Mai auch telefonisch unter 09561 7334730 einen Termin – ausschließlich für diese Sonder-Impfung mit Johnson & Johnson –vereinbaren.

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Veröffentlicht am 14.05.2021, 07:56 Uhr

Veröffentlicht von NB

Das Fundamt informiert

Folgende Fundsachen wurden in der Zeit vom 13.04.2021 bis 10.05.2021 abgegeben und können nach telefonischer Rücksprache mit dem Fundbüro im Bürgerservice der Stadtverwaltung Neustadt bei Coburg von den Eigentümern abgeholt werden:

· Halstuch
· Herren-Fahrrad
· Plüschmaus
· Damen-Fahrrad
· Geldbetrag
· Kinder-MTB

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Das Eigentum an den Fundsachen geht nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes über.

Telefon: 09568 81-0

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