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Die neuesten Nachrichten von Neustadt b. Coburg

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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 07.04.2020, 13:00 Uhr

Veröffentlicht von NB

Die Stadtverwaltung informiert über die Durchführung von Bestattungen (Stand: 30.03.2020)

Es gelten folgende Beschränkungen:

Die Trauerfeier ist auf das liturgische Mindestmaß zu beschränken.

Die Trauergesellschaft darf nur aus Familienmitgliedern des engsten Familienkreises bestehen. Diese dürfen nur aus der näheren Umgebung anreisen.

Die Teilnehmerzahl beträgt ohne Bestattungsmitarbeiter und Geistliche max. 8 Personen.

Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.

Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander einzuhalten.

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind unzulässig.

Erdwurf, Weihwassergaben und Streublumen am offenen Grab sind nicht gestattet.

Abschiedsnahmen am offenen Sarg sind bis auf Weiteres nicht zulässig.

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Veröffentlicht am 07.04.2020, 12:41 Uhr

Veröffentlicht von NB

Aufruf der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, an alle Pflegekräfte, MFAs, MTRAs, MTLAs (Stand: 31.03.2020)

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, ruft alle Pflegekräfte, MFAs, MTRAs, MTLAs, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind und keiner Risikogruppe angehören, dazu auf, sich für die Dauer der Corona-Pandemie zu einem Einsatz im Gesundheitswesen bereit zu erklären. Interessierte können sich über die Online-Plattform www.pflegepool-bayern.de registrieren. Im Falle eines Einsatzes bleibt der aktuelle Arbeitsvertrag bestehen. Unterstützer werden unter Lohnersatz bzw. Lohnfortzahlung von der gegenwärtigen beruflichen Tätigkeit freigestellt. Hier geht es zur Pressemitteilung der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege.

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Veröffentlicht am 07.04.2020, 12:39 Uhr

Veröffentlicht von NB

Zusammengefasst: Informationen zum Coronavirus (Stand: 19.03.2020)

Der Informationsbedarf zum Coronavirus bleibt weiterhin sehr hoch. Wir haben Ihnen unter folgendem Link alle Informationen der Regierung, des Landkreises, der Stadtverwaltung Neustadt b.Coburg und der medizinischen Institute mit weiterführenden Links auf vollständige Pressemitteilungen, Bekanntmachungen, Videos und PDFs zusammengestellt.

Informationen der Bundesregierung
Informationen der Bayerischen Staatsregierung
Informationen des Landratsamtes Coburg
Informationen der Stadt Neustadt b.Coburg
Informationen des Robert-Koch-Institutes

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Veröffentlicht am 06.04.2020, 12:28 Uhr

Veröffentlicht von NB

TELEFONAKTION 6. April 2020: Heute beantworten Experten Fragen zur Kurzarbeit // 15-16 Uhr

"Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind enorm – auch in der Region. Viele Firmen haben bereits Kurzarbeit angemeldet oder stehen kurz davor. Verbunden mit dem Thema sind viele Fragen, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen.

Am heutigen Montag werden deshalb Wilhelm Schmitt, Teamleiter in der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg, und Stephan Sartoris, Rechtsanwalt und Regionalleiter vom DGB Rechtsschutz Region Bayern-Hessen, eine Stunde lang Fragen unserer Leser rund um die Kurzarbeit beantworten.

Zwischen 15 und 16 Uhr ist Stephan Sartoris unter Tel. 0951 188-221 erreichbar.
Wilhelm Schmitt steht im selben Zeitraum unter Tel. 0951 188-226 zur Verfügung.“

(von Redaktionsmitglied Matthais Litzlfelder, Coburger Tageblatt vom 06.04.2020)

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Veröffentlicht am 06.04.2020, 12:00 Uhr

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Die Gesundheitsregion Stadt und Landkreis Coburg informiert (Stand: 04.04.2020)

Was darf ich und was nicht? Die Sonne lockt nach draußen, gleichzeitig wurden die Ausgangsbeschränkungen aber bis einschließlich 19. April verlängert. Das führt zu einigen Fragen: Darf ich denn wirklich keine Spritztour mit dem Motorrad machen? Warum darf ich mit den Kindern nicht auf den Spielplatz? Und ist es überhaupt erlaubt, zu grillen?
Die Leiter der Ordnungsämter, Timo Sommerluksch (Landratsamt) und Kai Holland (Stadtverwaltung) sowie Polizei-Vize-Chef Ralf Wietasch erklären, worauf die Bürgerinnen und Bürger im Coburger Land – auch wenn das Wetter ins Freie lockt – achten müssen und geben einen Einblick in den Bußgeldkatalog.

Lesen Sie hier weiter:

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Veröffentlicht am 06.04.2020, 10:00 Uhr

Veröffentlicht von NB

Ausruf des Katastrophenfalls in Bayern am 16.03.2020 für den Bereich der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Stand: 01.04.2020)

Aufgrund des Ausrufs des Katastrophenfalles durch den Freistaat Bayern werden von Seiten der Stadt Neustadt b. Coburg ergänzende vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus getroffen. Klicken Sie hier um zur vollständigen Pressemitteilung der Stadtverwaltung Neustadt b. Coburg zu gelangen.

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Veröffentlicht am 05.04.2020, 16:00 Uhr

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Ambulanz und Notaufnahme des REGIOMED Klinikums Neustadt geschlossen (Stand: 02.04.2020)

Auf Grund der aktuellen Situation sind Ambulanz und Notaufnahme des REGIOMED Klinikums Neustadt geschlossen. Verletzte müssen sich um eine optimale Notversorgung allerdings keine Sorgen machen. Bei lebensbedrohlichen Notfällen kann Hilfe über die 112 angefordert werden und bei hausärztlichen Angelegenheiten steht die Auskunft des Bereitschaftsdienstes unter 116117 zur Verfügung. Ergänzend stehen die Notaufnahmen des REGIOMED Klinikums Sonneberg und des REGIOMED Klinikums Coburg an 365 Tagen 24 Stunden für die Notfallversorgung bereit.

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Veröffentlicht am 05.04.2020, 13:30 Uhr

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FAQ Corona-Krise und Wirtschaft: Zur Betriebserlaubnis und Ausübung von Dienstleistungen (Stand: 01.04.2020)

1. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?

2. Welche Betriebe und Einrichtungen, dürfen eingeschränkt betrieben werden?

3. Was gilt bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können (Mischbetriebe)?

4. Welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte, etc. müssen schließen bzw. welche Dienstleistungen dürfen nicht mehr ausgeübt werden?

5. Muss bei der Erbringung von Dienstleistungen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden und Dienstleister bestehen? Was müssen Dienstleister sonst beachten?

6. Können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?

Unter folgendem Link finden Sie die zugehörigen Antworten.

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 19:05 Uhr

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Grüngutsammelplätze vorerst wieder geöffnet (Stand: 02.04.2020)

Die Grüngutsammelplätze im Landkreis Coburg wurden aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus zunächst gesperrt.
In gemeinsamer Abstimmung haben die Bürgermeister der einzelnen Städte und Gemeinden im Coburger Land und Landrat Sebastian Straubel am Montag, 30.03.2020 entschieden, diese zunächst für Anlieferungen wieder zu öffnen.

Allerdings werden die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darum gebeten, bei Anlieferung – wenn diese sich wirklich nicht vermeiden lässt, indem das Grüngut beispielsweise auf dem eigenen Grundstück vorübergehend gelagert wird – auf die Vorschriften gemäß der vom Freistaat Bayern erlassenen Allgemeinverfügung zu achten. Das bedeutet, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Gruppenansammlungen auf den Grüngutplätzen zu vermeiden.
Die Grüngutsammelplätze werden in den kommenden Wochen besonders beobachtet, gegebenenfalls muss die Entscheidung wieder überdacht werden.

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 17:00 Uhr

Veröffentlicht von NB

Einstellung des Betriebes von Wertstoffhof, Kompostieranlage und Sperrmüll (Stand: 27.03.2020)

Wertstoffhof:

Der Betrieb des Wertstoffhofes ist bis auf Weiteres eingestellt.
Bitte liefern Sie keine Wertstoffe mehr an. Wir weisen darauf hin, dass das
Abstellen von Wertstoffen vor dem Eingangstor eine unerlaubte Abfallbeseitigung
darstellt.

Sperrmüll:
Im Bereich der Stadt Neustadt werden grundsätzlich bis auf Weiteres keine Anmeldungen zur Sperrmüllabholung angenommen. Abgefahren werden lediglich bereits angemeldete Abholungen.

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 16:00 Uhr

Veröffentlicht von NB

Informationen für Familien: Notbetreuung für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten (Stand: 02.04.2020)

Lesen Sie alle Informationen zur aktuellen Regelung der Notbetreuung für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten unter folgendem Link.

Den erforderlichen Antrag finden sie auf den Seiten vom Landratsamt Coburg https://www.landkreis-coburg.de/2513-0-CORONAVIRUS.html unter "Informationen für Bürger" und "Kinderbetreuung".

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 12:00 Uhr

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"Oskar und die geheimnisvolle Möhre" - Schreib- und Malwettbewerb des Spielzeugmuseums Neustadt => Einsendeschluss 19. April 2020

Keine Zeit für Langeweile, denn das Spielzeugmuseumruft alle Schüler/innen und Kindergartenkinder dazu auf, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen und eine spannende, lustige, fantasievolle, anrührende, komische, mutige etc. Geschichte zu schreiben oder ein passendes Bild zu malen.

Das Thema des Wettbewerbs lautet: Oskar und die geheimnisvolle Möhre.

Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Das Spielzeugmuseum Neustadt freut sich auf kreative und einfallsreiche Beiträge. Unter allen Einsendungen werden mehrere Preisträger ausgelost, die sich über tolle Sachpreise freuen dürfen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Teilnahmebedingungen:

Einsendeschluss: 19. April

Bitte angeben:
Vor- und Nachname, Alter, Anschrift, Telefon/E-Mail

Per Post an:
Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Hindenburgplatz 1, 96465 Neustadt b. Coburg)

Oder eingescannt als PDF per per E-Mail an:
info@spielzeugmuseum-neustadt.de

Pro Person darf nur ein Beitrag eingereicht werden.

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 11:00 Uhr

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Die Neustadter Zahnärzte informieren zur Behandlung während der Corona-Krise (Stand: 27.03.2020)

Auch während der Corona-Krise haben alle Neustadter Zahnärzte jeweils für ihre Patienten ihre Praxen geöffnet. Notfälle werden bevorzugt vormittags versorgt. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind auf den einzelnen Anrufbeantwortern abzufragen. Alle Notfall-Patienten müssen sich telefonisch melden. Der für Wochenenden und Feiertage bereits bestehende Notdienst wird unverändert fortgeführt.

Dr. Dietz - Tel.: 09568 2299
Dr. Jörg - Tel.: 09568 87690
Dr. Kluger - Tel.: 09568 5779
Dr. Langguth/Hopfe - Tel.: 09568 4234
ZÄ. Schmidt - Tel.: 09568 1018
ZA. Schubert - Tel.: 09568 5513

Veröffentlicht am 04.04.2020, 10:27 Uhr

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Neustadter Nachbarschaftshilfe (Stand: 04.04.2020)

Für gefährdete Gruppen, wie Senioren und z. B. chronisch Kranke, sind alltägliche Aufgaben bereits mit einem Ansteckungsrisiko verbunden. Diese Menschen brauchen daher unsere Hilfe.

Mit unserem Netzwerk der „Nachbarschaftshilfe“ werden wir aktiv! Hier haben sich der ASB KV Coburg Land e. V., die AWO Neustadt und die Stadt Neustadt zusammengeschlossen.

Möchten Sie unsere Nachbarschaftshilfe unterstützen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Engagieren Sie sich bereits in einer Initiative, dann informieren Sie uns bitte über Ihr Hilfsangebot. So kann unser Netzwerk wachsen.

Wenn Sie zur Risikogruppe gehören und Hilfe brauchen oder wenn Sie selbst von Hilfsbedürftigen wissen und selber nicht helfen können, teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir haben für Sie eine Hotline im Familienzentrum eingerichtet:
Tel.: 09568 891887-15
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder per E-Mail an: familienzentrum@neustadt-bei-coburg.de

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 09:55 Uhr

Veröffentlicht von NB

Neues vom Oberbürgermeister: "Appell an alle Mitbürger, in diesen Zeiten an Nachbarn, die Hilfe benötigen, zu denken und Hilfestellung zu leisten." (Stand: 03.04.2020)

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Video:

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Veröffentlicht am 26.03.2020, 15:40 Uhr

Veröffentlicht von NB

Lieferservice für Lebensmittel und Verpflegung (Stand 26.3.2020):

Besonders gefährdet vom Corona-Virus sind ältere Menschen und Personen, die bereits anderweitig erkrankt sind. Diese wollen wir besonders schützen und bieten deshalb unsere Hilfe an.

Eine Übersicht der Lieferdienste für Lebensmittel und Verpflegung finden Sie unter folgendem Link.

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Veröffentlicht am 26.03.2020, 15:20 Uhr

Veröffentlicht von NB

Ansprache von Oberbürgermeister Frank Rebhan zur Corona-Situation

zur aktuellen Ausgangsbeschränkung vom 20.3.2020

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