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Veröffentlicht am 04.04.2020, 10:27 Uhr

Veröffentlicht von NB

Neustadter Nachbarschaftshilfe (Stand: 04.04.2020)

Für gefährdete Gruppen, wie Senioren und z. B. chronisch Kranke, sind alltägliche Aufgaben bereits mit einem Ansteckungsrisiko verbunden. Diese Menschen brauchen daher unsere Hilfe.

Mit unserem Netzwerk der „Nachbarschaftshilfe“ werden wir aktiv! Hier haben sich der ASB KV Coburg Land e. V., die AWO Neustadt und die Stadt Neustadt zusammengeschlossen.

Möchten Sie unsere Nachbarschaftshilfe unterstützen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Engagieren Sie sich bereits in einer Initiative, dann informieren Sie uns bitte über Ihr Hilfsangebot. So kann unser Netzwerk wachsen.

Wenn Sie zur Risikogruppe gehören und Hilfe brauchen oder wenn Sie selbst von Hilfsbedürftigen wissen und selber nicht helfen können, teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir haben für Sie eine Hotline im Familienzentrum eingerichtet:
Tel.: 09568 891887-15
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
oder per E-Mail an: familienzentrum@neustadt-bei-coburg.de

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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 04.04.2020, 09:55 Uhr

Veröffentlicht von NB

Neues vom Oberbürgermeister: "Appell an alle Mitbürger, in diesen Zeiten an Nachbarn, die Hilfe benötigen, zu denken und Hilfestellung zu leisten." (Stand: 03.04.2020)

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Video:

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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 26.03.2020, 15:40 Uhr

Veröffentlicht von NB

Lieferservice für Lebensmittel und Verpflegung (Stand 26.3.2020):

Besonders gefährdet vom Corona-Virus sind ältere Menschen und Personen, die bereits anderweitig erkrankt sind. Diese wollen wir besonders schützen und bieten deshalb unsere Hilfe an.

Eine Übersicht der Lieferdienste für Lebensmittel und Verpflegung finden Sie unter folgendem Link.

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Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen

Veröffentlicht am 26.03.2020, 15:20 Uhr

Veröffentlicht von NB

Ansprache von Oberbürgermeister Frank Rebhan zur Corona-Situation

zur aktuellen Ausgangsbeschränkung vom 20.3.2020

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